Gehwege und Straßen rechtzeitig von Herbstlaub befreien
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Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet sind, die Abschnitte vor ihren Grundstücken von Herbstlaub zu befreien.
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