Landeshauptstadt fördert natürliche Versickerung von Regenwasser

Rasengittersteine. - FotoSabine / Adobe Stock

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Die Landeshauptstadt Saarbrücken fördert verschiedene Maßnahmen zur Rückhaltung, getrennten Ableitung und Versickerung von Regenwasser. Eigentümerinnen und Eigentümer können dazu einen Antrag beim ZKE stellen. Auch eine rückwirkende Förderung von Maßnahmen, die ab Januar 2021 begonnen wurden, ist möglich.

Voraussetzung ist der Anschluss des Grundstücks an eine Mischkanalisation, bei der Regenwasser und Schmutzwasser in einen gemeinsamen Kanal fließen.

Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ bereit.

  • Wer kann die Förderung beantragen?

    Anträge können gestellt werden von:

    • Grundstückseigentümer:innen oder Erbbauberechtigten,
    • Mieter:innen oder Pächter:innen im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümer:innen,
    • wohnungswirtschaftlichen Unternehmen oder sonstigen juristischen Personen im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümer:innen.
  • Welche Maßnahmen werden gefördert?

    Gefördert werden Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken.

    • Umwandlungen von versiegelten, am öffentlichen Mischwasserkanalnetz angeschlossenen Flächen in versickerungsfähige Flächen. Gefördert wird das Entfernen und Entsorgen alter Beläge sowie das Herstellen eines neuen Belages, der die Versickerungsrate auf mindestens 50 % erhöht.
    • Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser (z. B. von Terrassen, Dachflächen, PKW-Stellflächen) auf dem eigenen Grundstück. Förderungsfähig sind die erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen wie zum Beispiel Flächenversickerung, Muldenversickerung, Versickerungsteich.
    • Regenwasserrückhaltung beinhaltet die Zwischenspeicherung von Niederschlagsabfluss in einem Speicher (z.B. Retentionszisterne, Rigole) mit  einem Mindestvolumen von 3m³ pro 100 m² abgekoppelter Fläche und einer gedrosselten Einleitung in eine Mischwasserkanalisation oder einer Versickerung. Hinweis: Kann auch in Verbindung mit einer Regenwassernutzungsanlage erfolgen. Allerdings wird bei dieser Kombination nur das Rückhaltevolumen gefördert (nicht das gesamte Volumen).
    • Getrennte Ableitung (offen oder geschlossen) in ein Oberflächengewässer.
  • Wieviel beträgt die Förderung?

    Die Höhe der Förderung beträgt 10 Euro pro Quadratmeter umgewandelter Fläche, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

  • Vorteile einer natürlichen Versickerung von Regenwasser

    Eine natürliche Versickerung von Regenwasser im Boden wirkt der Austrocknung oberflächennaher Erdschichten entgegen. Regenwasser, das vermischt mit Schmutzwasser in den Kanal abfließt, belastet hingegen unnötig die Kläranlage da es nicht gereinigt werden muss. Eine Abkopplung des Regenwassers vom Kanalsystem steigert die Leistungsfähigkeit der Kläranlagen und kann außerdem einer Überlastung der Kanäle bei Starkregenereignissen vorbeugen.

     

  • Antragstellung beim ZKE

    Hier finden Sie das Antragsformular und die Förderrichtlinie zum Download. Vor der Antragstellung empfiehlt es sich, vorher beim ZKE nachzufragen, ob das Grundstück an die Mischkanalisation angeschlossen ist, da dies nicht in allen Stadtteilen der Fall ist. 

Telefonische Beratung

Tel. +49 681 – 905 7666

Aktion Wasserzeichen

Weitere Infos zum Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gibt es HIER.