Kanalnetz und Gewässer schützen

Feuchttücher, Medikamente und Chemikalien haben in der Toilette nichts verloren.

In die Toilette gehören menschliche Ausscheidungen, Klopapier und Putzwasser. Alles andere muss entweder über den Restmüll entsorgt werden oder ist Sondermüll, der im Wertstoffzentrum abgegeben werden muss. Auf keinen Fall in die Toilette gehören:

  • Feuchte Kunststoff-Reinigungstücher
  • Flüssige und feste Medikamente
  • Farben und Lacke
  • Chemikalien
  • Hygieneartikel wie Damenbinden, Slipeinlagen oder Wattestäbchen
  • Öle, Fette und Speisereste

Gewässerschutz betrifft uns alle

Teich - Foto: ZKE

Teich - Foto: ZKE

Teich - Foto: ZKE

Putzwasser und Fremdstoffe im Gully schädigen die Umwelt

Putzwasser oder auch Öl, Farbreste und Chemikalien dürfen auf keinen Fall über Straßen- und Hofeinläufe entsorgt werden. Über den Gully gelangen solche Fremdstoffe ohne vorherige Reinigung in natürliche Gewässer und stören dort das ökologische Gleichgewicht.

Abwasserentsorgung im "Trennsystem"

Im gesamten Kernstadtgebiet von Saarbrücken und vereinzelt auch in Außengebieten wird Abwasser im „Trennsystem“ entsorgt. Schmutzwasser und Regenwasser fließen dabei in getrennte Kanäle. Schmutzwasser wird über Hausabflüsse in die Kläranlage befördert und dort gereinigt. Regenwasser von Freiflächen wird dagegen über Einläufe den Regenwasserkanälen zugeleitet. Von dort fließt das Wasser dann direkt und unbehandelt in natürliche Gewässer wie die Saar oder den Fischbach.

Teures Umweltvergehen

Wer Gewässer mit Putzwasser oder sonstigen Chemikalien verunreinigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Gemäß Strafgesetzbuch droht dem Verursacher eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Sollten Sie solche Verunreinigungen feststellen, wenden Sie sich bitte an den ZKE unter +49 681 905-7271 oder -7272.

Richtige Entsorgung

  • Feuchte Kunststoff-Reinigungstücher

    Grafik: Verband kommunaler Unternehmen

    Grafik: Verband kommunaler Unternehmen

    Grafik: Verband kommunaler Unternehmen

    Wegen der bequemen Handhabung sind Feuchttücher, wie zum Beispiel Baby- und Küchentücher, im Haushalt und bei der Körperhygiene häufig in Gebrauch. Bei einer Entsorgung über die Toilette verfangen sich die kleinen Helfer jedoch leicht in Abwasserpumpen und verstopfen Rohre. Grund dafür ist, dass die meisten Produkte aus einem Polyester-Viskose-Gemisch oder aus mit Kunstharzen gefestigten Fasern bestehen und daher absolut reißfest und nicht kompostierbar sind. Auch das empfindliche biologische System von Kläranlagen wird durch Feuchttücher gestört.

    Feuchttücher, die unsachgemäß über die Toilette entsorgt werden, können zu Schäden an Hausabflussleitungen sowie am öffentlichen Kanalnetz führen. Die dabei entstehenden Kosten müssen von den Verbrauchern in den überwiegenden Fällen selbst getragen werden. Während für die Reinigung von Hausabflussleitungen auf Privatgrundstücken die Hauseigentümer oder Mieter aufkommen müssen, betreffen Schäden am öffentlichen Kanalnetz alle Gebührenzahler.

    Richtig entsorgt werden Feuchttücher über den Restmüll.

  • Medikamente, Lacke, Farben und Chemikalien

    Medikament (Foto: Klinkum Saarbrücken) - Klinikum Saarbrücken

    Medikament (Foto: Klinkum Saarbrücken) - Klinikum Saarbrücken

    Medikament (Foto: Klinkum Saarbrücken) - Klinikum Saarbrücken

    Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente sowie Lacke, Farben und sonstige Chemikalien dürfen ebenfalls nicht über die Toilette entsorgt werden. Denn diese gelangen über das Abwasser in unser Grundwasser und schädigen es.

    Stattdessen müssen feste Medikamente und solche in Pastenform wie Pillen, Zäpfchen, Kapseln oder Salben über die Restmülltonne entsorgt werden. So werden sie ordnungsgemäß verbrannt. Dasselbe gilt für flüssige Medikamente wie Tropfen, Säfte oder Sprays. Diese können zusätzlich auch in haushaltsüblichen Mengen beim ZKE-Ökomobil abgegeben werden. Medikamente zur Krebstherapie (Zytostatika), die als gefährliche Abfälle gelten, dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden. Das gleiche gilt für Chemikalien, zum Beispiel zur Wunddesinfektion. Private Haushalte können sie stattdessen in haushaltsüblichen Mengen beim ZKE-Ökomobil und in den Wertstoffzentren abgeben.

  • Kosmetikprodukte

    Foto: anoli/fotolia

    Foto: anoli/fotolia

    Foto: anoli/fotolia

    Pflegeprodukte wie Bodylotion oder Peelingcremes enthalten häufig Mikrokunststoffe, die Gewässer belasten. Deshalb müssen Kosmetikverpackungen mit flüssigen sowie festen Bestandteilen verschlossen über die Restmülltonne entsorgt werden. Nur so werden die Abfälle vollständig verbrannt und gelangen nicht in den Wasserkreislauf. Nicht ganz entleerte Spraydosen, Nagellack und Nagellackentferner sind Problemabfälle und müssen in einem Wertstoffzentrum der Schadstoffsammlung zugeführt werden.

  • Öle, Fette und Speisereste

    Obst und Gemüse (Foto: lassedesignen/Fotolia) - Fotolia

    Obst und Gemüse (Foto: lassedesignen/Fotolia) - Fotolia

    Obst und Gemüse (Foto: lassedesignen/Fotolia) - Fotolia

    Auch Essensreste oder Speisefett gehören nicht in den Abfluss. Gelangen diese in die Kanalisation, werden dadurch Ratten angelockt. Das Ungeziefer findet dann im Verborgenen der Kanäle optimale Lebensbedingungen vor und gelangt im schlimmsten Fall auf der Suche nach weiterer Nahrung bis ins Haus. Essensreste, die sich zersetzen, schädigen außerdem die Kanalwände durch Säurebildung.

  • Putzwasser

    Putzwasser muss über die Toilette oder einen anderen an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Abfluss im Haus entsorgt werden. Dadurch gelangt es ordnungsgemäß in Abwasserkanäle, die wiederum an Kläranlagen angeschlossen sind.

  • Broschüren und Flyer zum Download