Abwasser aus Gewerbebetrieben

Foto: steinphoto/istockphotoo

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Abwasser-Einleitungen aus Gewerbebetrieben müssen in einem kommunalen Abwasser-Kataster erfasst werden.

Die Erfassung der gewerblichen Abwasser-Einleitungen in einem kommunalen Abwasser-Kataster dient dem Schutz von Umwelt und Grundwasser und der Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Werte. In der Landeshauptstadt Saarbrücken ist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb ZKE als Betreiber der kommunalen Abwasseranlagen für die Führung dieses Katasters zuständig.

Um ein Abwasser-Kataster führen zu können, muss der ZKE

  • die Einleiter von gewerblichen/industriellen Abwässern möglichst genau kennen,
  • durch regelmäßige Untersuchungen die Zusammensetzung der Einleitung überwachen,
  • die Einleitung hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Schadstoffbelastung und des Gefahrenpotentials für das Abwasser und die Kanalisation bewerten.

Der ZKE steht Ihnen beratend zur Seite
In der Landeshauptstadt Saarbrücken werden Gewerbebetriebe vom ZKE angeschrieben, um die für die Erstellung des Abwasserkatasters notwendigen Daten zu ermitteln und das Gefahrenpotential der Abwasser-Einleitungen der jeweiligen Gewerbebetriebe zu erkennen. Dabei stehen den Gewerbebetrieben folgende ZKE-Mitarbeiter für Auskünfte aber auch für die technische Beratung (Lagerung wassergefährdender Stoffe, Entwässerungs-Konzept usw.) kompetent zur Seite.

Kontakt

Betreuung der Gewerbebetriebe

Telefon: +49 681 905-7267

Gesetzliche Grundlagen

Das Wasserhaushaltsgesetz bestimmt im § 7a WHG die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer oder in die öffentliche Abwasseranlage. In § 18b WHG werden die Anforderungen für den Bau und den Betrieb von Abwasseranlagen geregelt. Umgesetzt werden diese Forderungen des Wasserhaushaltgesetzes über die kommunale Abwassersatzung (ZKE-Abwassersatzung, §6 - Maßnahmen zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebes der öffentlichen Abwasseranlage, Einleitungsüberwachung).