Wasser-Gebühren sparen

Niederschlagswasser-Gebühr sparen

Foto: ZKE

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Für die Entsorgung von Regenwasser, das in die öffentlichen Kanäle eingeleitet wird, fallen Gebühren an. Hier gilt: Umweltschutz kann den Geldbeutel entlasten.

Die Niederschlagswasser-Gebühr wird für die Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation erhoben, denn für den Bau und die Unterhaltung der Kanalisation fallen Kosten an. Für Niederschläge, die auf natürliche Weise im Boden versickern, muss selbstverständlich keine Gebühr entrichtet werden. Die Gebühr bemisst sich deshalb nach den bebauten und versiegelten Flächen eines Grundstücks, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Es wird nach verschiedenen Versiegelungsarten unterschieden. Bei der Berechnung wird die versiegelte Fläche zu Ihren Gunsten auf volle zehn Quadratmeter abgerundet.

  • So können Sie Gebühren sparen

    Unter der Voraussetzung, dass Ihre Nachbarn und die Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden, besteht die Möglichkeit bebaute oder versiegelte Flächen von der öffentlichen Kanalisation abzukoppeln und dadurch Gebühren zu sparen. Dies kann durch Versickerung, Ableitung in ein angrenzendes Gewässer, durch Nutzung des Regenwassers zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser für Toiletten oder Waschmaschinen geschehen. Damit können Sie zugleich einen sinnvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Eine Gebührenreduzierung ist auch möglich, wenn teilversiegelte Materialien, wie z.B. Rasengittersteine, als Bodenbelag verwendet werden.

  • Den ZKE rechtzeitig informieren

    Sollten Sie sich für eine oder mehrere der Einsparmöglichkeiten entscheiden, benötigt der ZKE nach Durchführung dieser Maßnahmen eine entsprechende Mitteilung sowie Belege (Fotos und Rechnungen) über die durchgeführten Arbeiten. Den entsprechenden Erhebungsbogen dazu können Sie unten beim Punkt "Broschüren und Formulare zum Download" herunterladen. Bitte beachten Sie: Eine Gebührenkorrektur nach Fertigstellung Ihrer Änderungen an der Grundstücksversiegelung wird vom ZKE auch im laufenden Gebührenjahr zu Ihren Gunsten vorgenommen. Informieren Sie uns über solche Veränderungen deshalb in Ihrem Interesse zeitnah.

Schmutzwasser-Gebühr sparen

Foto: ZKE

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Frischwasser aus der Leitung gelangt nicht immer in gleicher Menge als gebrauchtes Schmutzwasser in den Kanal. Hier gibt's Spartipps.

Die Schmutzwasser-Gebühr wird für jedes Grundstück erhoben, von dem Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Sie berechnet sich nach der Frischwassermenge, die dem Haushalt vom örtlichen Wasserversorger zur Verfügung gestellt wird. Dabei wird die Menge des verbrauchten Frischwassers als Menge des in die öffentliche Kanalisation geleiteten Schmutzwassers angenommen. Die Schmutzwasser-Gebühr wird von den Saarbrücker Stadtwerken im Auftrag des ZKE erhoben.

  • Rückerstattung rentabel ab 15 bis 20 Kubikmetern

    Frischwasser, das Sie von Ihrem örtlichen Wasserversorger erhalten, gelangt nicht immer in gleicher Menge als gebrauchtes Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Frischwasser für die Bewässerung Ihres Gartens nutzen. Nicht in die Kanalisation eingeleitetes Frischwasser kann bei der Gebührenberechnung in Abzug gebracht werden. Das rentiert sich ab einem Gartenwasserverbrauch ab ca. 15 - 20 Kubikmetern pro Jahr. Dazu muss beim ZKE ein Antrag auf Rückerstattung von Schmutzwasser-Gebühren gestellt werden.

  • Separate Wasseruhr notwendig

    Die nicht in die Kanalisation gelangte Wassermenge muss durch den Einbau von fest installierten Zwischenzählern (Wasseruhren) nachgewiesen werden. Zwischenzähler können nicht vom ZKE bezogen, sondern müssen über den Fachhandel erworben werden. Den frostsicheren Einbau muss der Antragssteller oder eine von ihm beauftragte Firma oder Person fachgerecht durchführen. Die Kosten dafür, ebenso wie die laufenden Wartungskosten, trägt der Antragssteller. Nach Meldung des Einbaus kommt der ZKE auf Sie zu, um den Wasserzähler bei Ihnen Zuhause abzunehmen und zu verplomben.

    Vorher müssen dem ZKE zur Registrierung der Messeinrichtung und der Bearbeitung von nachfolgenden Rückerstattungsanträgen folgende Informationen schriftlich, per E-Mail direkt an zke-abg@saarbruecken.de oder postalisch an ZKE, Abteilung Grundstücksentwässerung, Gaschhübel 1, 66113 Saarbrücken.
    vorgelegt werden:

    • Letzte Rechnung der Stadtwerke mit Angaben über den letzten Frischwasserverbrauch
    • Foto des eingebauten Zwischenzählers
    • Einbaudatum des Zwischenzählers
    • Einbaustand des Zwischenzählers [m³]
    • Seriennummer des Zwischenzählers
    • Telefonnummer zwecks Terminvereinbarung
  • Eichung alle sechs Jahre

    Eine Erstattung der Schmutzwasser-Gebühren kann nur dann erfolgen, wenn Zwischenzähler für den Erstattungszeitraum eine gültige Eichung vorweisen konnten.

    Die Gültigkeitsdauer der Eichung von Kaltwasserzählern ist generell auf sechs Jahre beschränkt. Nach Ablauf der Eichung müssen Sie – sofern Sie weitere Anträge auf Erstattung stellen möchten – zwingend den Zwischenzähler austauschen.

    Der Austausch von Zwischenzählern ist dem ZKE schriftlich, per E-Mail direkt an zke-abg@saarbruecken.de oder postalisch an ZKE, Abteilung Grundstücksentwässerung, Gaschhübel 1, 66113 Saarbrücken, anzuzeigen.

  • Antrag auf Rückerstattung der Schmutzwasser-Gebühr

    Sobald Sie die übliche Jahresabrechnung Ihres Wasserversorgers erhalten, können Sie beim ZKE einen formlosen Antrag auf Rückerstattung der Schmutzwasser-Gebühr einreichen. 
    Das rentiert sich ab einem Gartenwasserverbrauch von rund 15 bis 20 Kubikmetern pro Jahr. 

    Rückerstattung beantragen – so geht‘s:

    Nennen Sie in Ihrem Antrag bitte die Wassermenge, die laut Zwischenzähler nicht in den Kanal eingeleitet wurde und geben Sie auch die Seriennummer der Wasseruhr an. Eine Kopie der Rechnung des Wasserversorgers, sowie ein aktuelles Foto des Zwischenzählers muss dem Antrag ebenfalls beigefügt werden. Der Rückerstattungsantrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden, da die Wassermenge von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch ausfallen kann.
    Schicken Sie Ihre Daten per E-Mail direkt an zke-abg@saarbruecken.de oder postalisch an ZKE, Abteilung Grundstücksentwässerung, Gaschhübel 1, 66113 Saarbrücken.

    Bitte beachten Sie:
    Der Antrag auf Rückerstattung der Schmutzwasser-Gebühr muss innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Rechnung des Wasserversorgers beim ZKE eingereicht werden.

    Bei der erstmaligen Antragstellung mit Abnahme des Zwischenzählers wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 75 € erhoben. Diese fällt auch beim Austausch von Zwischenzählern, z.B. wegen Beschädigungen oder nach Ablauf des Eichzeitraums, an. Bei den anschließend folgenden Erstattungsanträgen wird jeweils eine jährliche Bearbeitungsgebühr von 20 € erhoben.

Kontakt

Beratung zum Sparen der Niederschlagswassergebühr
Telefon: +49 681 905-7276

Kontakt

Beratung zum Sparen der Schmutzwassergebühr
Telefon: +49 681 905-7273
Telefon: +49 681 905-7294

Broschüren und Formulare zum Download