Überweisungen und Daueraufträge
„ZKE“ als Empfänger angeben
Überweisungen und Daueraufträge - contrastwerkstatt / Adobestock
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Der ZKE weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die neuen EU-Vorgaben für Überweisungen beachten müssen.
Mit der Verordnung zur Einführung der Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr wird seit Oktober 2025 ein neues Verfahren angewandt, das die Sicherheit bei SEPA-Überweisungen erhöhen soll.
Ziel ist es, durch einen Abgleich von Empfängernamen und IBAN-Nummer vor Ausführung einer Zahlung sowohl Fehlüberweisungen als auch Betrugsversuche zu vermeiden.
Dies führt dazu, dass die Bank Zahlungen nur ausführt, wenn sowohl die IBAN als auch der Empfängername korrekt angegeben sind. Bei Überweisungen an den ZKE ist als Empfänger „ZKE“ anzugeben.
Wer Zahlungen an den ZKE tätigt, sollte die Schreibweise beachten – auch um zu vermeiden, unverschuldet in Zahlungsverzug zu kommen. Dies gilt auch für Bürgerinnen und Bürger, die einen Dauerauftrag haben und dort möglicherweise einen anderen Empfängernamen als „ZKE“ eingegeben haben.