Antrag auf Baugenehmigung

Foto: Maxim Kazmin/fotolia

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Um- und Neubauten von Entwässerungseinrichtungen im Gebäude oder auf dem Grundstück müssen vom ZKE genehmigt werden.

Erst dann kann eine Baugenehmigung bei der Unteren Bauaufsicht eingeholt werden. Damit alles glatt läuft, gibt Ihnen der ZKE hier gute Tipps.

Tipps für Bauherren

1. Vorab Kanalauskunft einholen (gebührenpflichtig)

Vor der Planung Ihres Bauvorhabens kann es erforderlich sein, eine Kanalauskunft einzuholen, die Auskunft über die Anschlussmöglichkeiten im öffentlichen Bereich gibt. Diese Auskunft muss elektronisch beim ZKE beantragt werden. Da die Kanalauskunft gebührenpflichtig ist, geben Sie bitte auch eine Rechnungsadresse an.

Senden Sie dazu eine E-Mail mit Angabe des Baugrundstücks (Adresse oder Gemarkung / Flur / Flurstück) an
zke-leitungsanfrage@saarbruecken.de


2. Einreichen der Unterlagen für die Entwässerungsgenehmigung (digital oder auf Papier)

Seit 2022 kann ein Bauantrag auch digital eingereicht werden. Wenn Sie Ihren Antrag digital einreichen möchten, müssen die Unterlagen zur Entwässerung ebenfalls im Bauportal eingestellt werden. Ein separater Antrag in Papierform ist dann nicht mehr notwendig.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter https://www.saarbruecken.de/bauakte

Sollten Sie Ihren Antrag in Papierform einreichen, so ist dieser in dreifacher Ausfertigung beim ZKE einzureichen. Bei größeren Maßnahmen kann eine Vorabstimmung in digitaler Form sinnvoll sein. Bitte senden Sie in diesem Fall die Pläne vorab im PDF-Format an zke-starkregen@saarbruecken.de

Notwendige Unterlagen zur Genehmigung

Den Antragsunterlagen für die Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung sind in jedem Fall folgende Unterlagen beizufügen.

  • Lageplan (1:500) mit der Darstellung u.a. des geplanten Gebäudes, der Grundleitung und des Anschlusses an den öffentlichen Kanal.
  • Grundrisspläne (1:100) aller Geschosse mit Darstellung der Entwässerung inkl. Dimensionierung der Grundleitungen sowie der Geschosshöhen (ü.N.N.).
  • Vertikalschnitt (1:100) des zu entwässernden Gebäudes in Richtung des öffentlichen Kanals mit Darstellung u.a. der Grund- und Hauptleitungen, Fallrohre, Gefälle und Rohrquerschnitt der Hausanschlussleitung und des öffentlichen Kanals. Die Höhen (ü.N.N.) der Straßenoberkante an der Anschluss-Stelle, der Gebäudegeschosse und der Hoffläche sind anzugeben!

Optionale Unterlagen:

  • Für Objekte mit einer abflusswirksamen Fläche > 800 m² ist die Vorlage eines Überflutungsnachweises erforderlich.
  • Bei gewerblichen Betrieben ist eine Betriebsbeschreibung beizufügen, aus der Art und Menge des voraussichtlich anfallenden Abwassers sowie die gegebenenfalls erforderlichen Abwasserbehandlungsanlagen hervorgehen.
  • Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung auch eventuell erforderliche Maßnahmen zur Rückstausicherung und planen Sie diese entsprechend ein.

Die Entwässerungsgenehmigung ist ebenfalls gebührenpflichtig. Die Satzung zu den Verwaltungsgebühren der Landeshauptstadt Saarbrücken findenSie unten in den Downloads.
 

3. Anschluss an den öffentlichen Kanal beantragen (vor Baubeginn)

Nach Erteilung der Baugenehmigung ist für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage und die Einleitung von häuslichem Abwasser vor Baubeginn ein Antrag auf Herstellung des Anschlusskanals beim ZKE zu stellen.

Dem Antrag ist eine prüffähige Darstellung des beantragten Anschlusses in zweifacher Ausfertigung beizufügen. Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.zke-sb.de/abwasser/anschluss_an_den_oeffentlichen_kanal

Kontakt

Bei Fragen zur Entwässerungsgenehmigung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Weitergehende Beratung zu Entwässerungsanträgen

vor Ort, nur mit Termin
Gaschhübel 1
66113 Saarbrücken

Bus & Bahn: Hochstraße, Saarbrücken Malstatt

Telefon: +49 681 905-7666

E-Mail: zke-starkregen@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
9 - 12 Uhr
und 13:30 - 15:30 Uhr

Freitag
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