Donnerstag, 19. März 2026

ZKE nimmt Akkus von E-Bikes, E-Scootern und E-Rollern entgegen

Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hat sein Entsorgungsangebot erweitert.

 

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Akkus und Batterein richtig entsorgen - ZKE / Illustration: J. Schanz

Akkus und Batterein richtig entsorgen - ZKE / Illustration: J. Schanz

Akkus und Batterein richtig entsorgen - ZKE / Illustration: J. Schanz

Der städtische Eigenbetrieb nimmt inzwischen auch Batterien aus sogenannten leichten Verkehrsmitteln, also Akkus von E-Bikes, E-Scootern und E-Rollern, in den Wertstoffzentren Am Holzbrunnen in St. Johann und in der Wiesenstraße in Malstatt an.

Für die Akkus und Batterien besteht außerdem weiterhin eine Rückgabemöglichkeit überall dort, wo diese erworben wurden, oder direkt beim Hersteller.

Akkus und Batterien vor Abgabe herausnehmen

Wie bei anderen Elektrogeräten müssen die Batterien oder Akkus aus den Verkehrsmitteln entnommen und separat entsorgt werden. Anliefernde können die Wertstoffe direkt beim ZKE-Personal abgeben, das diese in die dafür vorgesehenen Behälter einsortiert. Nicht mehr brauchbare Verkehrsmittel werden selbst ebenfalls im Wertstoffzentrum als Elektroschrott angenommen.

Vor der Entsorgung Pole abkleben

Lithiumbatterien sind meist an der Aufschrift „Li“, „Li-ion“ oder „Lithium“ auf der Batterie oder Verpackung zu erkennen und speichern viel Energie. Sie können nicht nur in leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes stecken, sondern auch in vielen anderen Geräten – beispielsweise in Handys, Laptops oder Werkzeugen. Bei Beschädigung oder Kurzschluss besteht die Gefahr, dass sie leicht Feuer fangen. Deshalb sollten die Pole vor der Abgabe im Wertstoffzentrum immer mit Klebeband abgeklebt werden.

Vorsicht bei aufgeblähten Akkus und Batterien

Aufgeblähte Akkus oder Batterien beziehungsweise Geräte mit einem aufgeblähten Akku, der nicht entnommen werden kann, stellen ein Sicherheitsrisiko dar, weil sie sich entzünden oder ausgasen können.

Die Wertstoffzentren nehmen solche Gegenstände trotzdem entgegen. Diese müssen bei der Abgabe jedoch separat in stoßfesten, nicht leitfähigen Behältern verpackt sein, etwa in einer Kunststoffbox mit Deckel oder einem stabilen Kunststoffeimer. Zusätzlich kann das Behältnis mit Pappe ausgestopft werden, damit der Akku oder das Gerät keine Bewegungsfreiheit hat. Metallbehälter sollten nicht für den Transport verwendet werden, da sie leitfähig sind.

Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hat am 11. September 2025 das Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die entsprechende EU-Verordnung verabschiedet. Damit wird das bisherige Batteriegesetz durch ein neues Regelwerk ersetzt. Ziel ist es, die europäischen Vorgaben zur nachhaltigen Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Batterien in deutsches Recht zu überführen.

Das neue Gesetz verpflichtet kommunale Sammelstellen ab 2026 zur Rücknahme von Batterien aus leichten Verkehrsmitteln. Der ZKE setzt dies bereits seit Ende 2025 um.

Eine Hilfestellung zur richtigen Entsorgung von ausgedienten Elektrogeräten und anderen Wertstoffen bietet die ZKE-Sortierhilfe unter www.zke-sb.de/sortierhilfe.