Kantinen-Betreiber (m/w/d) gesucht
Symbolbild Kantinenbetrieb - Pixabay / artemtation
Symbolbild Kantinenbetrieb - Pixabay / artemtation
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Der ZKE beschäftigt insgesamt über 500 Mitarbeitende, davon ca. 200 stationär am Standort Gaschhübel/Schillstraße in unmittelbarem Einzugsbereich der Kantine. Ca. 250 weitere Mitarbeitende sind ebenfalls dort stationiert und größtenteils im Außendienst. Sie sollen aber die Pausen möglichst am Standort verbringen. Die restlichen Mitarbeitenden verteilen sich auf mehrere Standorte im Stadtgebiet Saarbrücken.
Am Standort beginnen ca. 120 Mitarbeitende ihren Dienst um 5 Uhr, weitere ca. 150 um 6 Uhr, die restlichen in der Regel zwischen 6 und 9 Uhr. Die Pausen beginnen entsprechend um 9 Uhr, um 10 Uhr und um 12 Uhr.
Stark nachgefragt ist ein reichhaltiges Frühstücksangebot für unsere operativen Mitarbeitenden, gerne auch ergänzt mit deftigen warmen Speisen (Eier, Eintopf, Chili, Currywurst, Nudeln, etc.).
Notwendige Kern-Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 5:30 Uhr bis 11:00 Uhr.
Zum Mittagessen können den Mitarbeitenden auch Gerichte zum Mitnehmen ausgegeben werden, die diese dann selbst aufwärmen. Wird kein Mittagessen angeboten, behält sich der ZKE vor, im Gastraum Automaten zur Ausgabe von warmem Essen aufzustellen, die ggf. von Dritten betrieben würden.
Informationen zum Angebot und der Bewerbung:
Symbolbild Kantinenbetrieb - Pixabay / Dominika Stasiak
Symbolbild Kantinenbetrieb - Pixabay / Dominika Stasiak
Symbolbild Kantinenbetrieb - Pixabay / Dominika Stasiak
Die Kantine wird seitens des ZKE mietfrei zur Verfügung gestellt, Nebenkosten wie Energie, Wasser, Abwasser sowie Entsorgung trägt der ZKE. Eine ausgestattete Gastro-Küche kann seitens ZKE bereitgestellt werden.
Dem ZKE ist bis einschließlich 01.06.2026 ein Konzept mit Preisliste per E-Mail zuzusenden an
ZKE-VERGABE@saarbruecken.de.
Eine Preisliste mit exemplarischen Speisen finden Sie hier zum Download. Das Konzept soll einem Gremium aus Mitarbeitenden vorgestellt und bewertet werden. Den Zuschlag soll das Angebot bekommen, welches in seiner Gesamtheit von diesem Gremium am besten bewertet wurde.
Der Betreiber ist zu persönlicher und korrekter Führung des Kantinenbetriebes unter Beachtung aller gesetzlichen und wirtschaftlichen Vorschriften sowie den Hygieneregeln (BfR) in der Gemeinschaftsgastronomie verpflichtet.
Ab dem 01.04.2024 gilt verpflichtend die „Erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Bereich Verpflegungsdienstleistungen, Catering und Kantinenbetrieb“ vom 06.03.2024.
Darin vorgegeben sind u.a. Entgelt, Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub, etc. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist vor Vertragsbeginn sowie mindestens einmal jährlich dem ZKE vorzulegen.