Gebühren und Satzungen

Foto: MK-Photo/fotolia

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Hier finden Sie eine Übersicht zu den Gebühren sowie die aktuelle Straßenreinigungssatzung und das Straßenreinigungsverzeichnis.

  • Übersicht der Reinigungsgebühren

    Foto: ZKE

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    Auszug aus der Straßenreinigungssatzung (§ 9)

    (1) Entsprechend der Häufigkeit der Reinigungen werden die durch die Stadt zu reinigenden Straßen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen, auch Teile von ihnen, in folgende Reinigungsklassen eingeteilt:

    Reinigungsklasse     I a Reinigung einmal in zwei Wochen
    Reinigungsklasse     I  Reinigung einmal wöchentlich
    Reinigungsklasse     II Reinigung zweimal wöchentlich
    Reinigungsklasse     III Reinigung dreimal wöchentlich
    Reinigungsklasse     V  Reinigung fünfmal wöchentlich
    Reinigungsklasse     VII Reinigung siebenmal wöchentlich
    Reinigungsklasse     S  laufende Reinigung
    Reinigungsklasse     F 1 einmalige wöchentliche Reinigung von Fuß­gängerzonen, Fußgängerunter­füh­rungen und unselbst­stän­digen Geh­wegen
    Reinigungsklasse F 2  zweimalige wöchentliche Reinigung von Fuß­gängerzonen, Fußgängerunter­führungen und unselbst­stän­digen Gehwegen
    Reinigungsklasse    F 3 dreimalige wöchentliche Reinigung von Fuß­gängerzonen, Fußgängerunter­führungen und unselbst­stän­digen Gehwegen
    Reinigungsklasse    F 5  fünfmalige wöchentliche Reinigung von Fuß­gängerzonen, Fußgängerunter­führungen und unselbst­stän­digen Gehwegen
     
    Reinigungsklasse    F 7 siebenmalige wöchentliche Reinigung von Fuß­gängerzonen, Fußgängerunter­führungen und unselbst­stän­digen Gehwegen
    Reinigungsklasse    F   laufende Reinigung von Fußgängerzonen, Fußgängerunter­führungen und unselbst­stän­digen Gehwegen    

    (2) Die Zugehörigkeit einer Straße bzw. einer öffentlichen Verkehrsfläche zu den ent­spre­chenden Reinigungsklassen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist.

    (3) Die Jahresgebühren für die einzelnen Reinigungsklassen bzw. für die Flächen­reini­gung in Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen und unselbstständigen Gehwegen be­tragen:

    a)    für die Frontmeterreinigung 

    in der Reinigungsklasse I a    2,19 €/ldm/a
    in der Reinigungsklasse I  4,38 €/ldm/a
    in der Reinigungsklasse II  8,76 €/ldm/a
    in der Reinigungsklasse III 13,14 €/ldm/a
    in der Reinigungsklasse V  21,90 €/ldm/a
    in der Reinigungsklasse VII 30,65 €/ldm/a
    in der Reinigungsklasse S 83,20 €/ldm/a

    b)    für die Flächenreinigung

    in der Reinigungsklasse F 1  0,51 €/m²/a
    in der Reinigungsklasse F 2 1,02 €/m²/a
    in der Reinigungsklasse F 3 1,53 €/m²/a
    in der Reinigungsklasse F 5 2,55 €/m²/a
    in der Reinigungsklasse F 7 3,57 €/m²/a
    in der Reinigungsklasse F 9,70 €/m²/a

ZKE

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Straßenreinigungsverzeichnis

Ob und wie oft Ihre Straße vom ZKE gereinigt wird und wie hoch die Gebühren sind, können Sie dem Straßenreinigungsverzeichnis entnehmen. 

Grafik: ZKE

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Straßenreinigungssatzung

Hier finden Sie die aktuelle Straßenreinigungssatzung.

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Kostenlose Meldung von Dreckecken
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