Mülltonnen-Standplätze

Foto: Kzenon/fotolia

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Mülltonnen-Standplätze planen und gestalten

Wohin mit den Mülltonnen?
Durch das konsequente Trennen von Abfall und Wertstoffen können in Saarbrücken Gebühren gespart werden. Am bequemsten ist das Mülltrennen auf dem eigenen Grundstück, weil  man damit Zeit und Transportaufwand spart.

Für Rest- und Bioabfall, Papier sowie für Metall und Kunststoffe stellt der ZKE Abfallbehälter direkt am Haus  zur Verfügung. Dazu gehört noch der Gelbe Sack für Verpackungen der Dualen Systeme. Wer alle Entsorgungsmöglichkeiten am Haus nutzen will, kann sich jedoch schnell mit Stellplatzproblemen konfrontiert sehen.

Der ZKE will Sie mit den folgenden Informationen beim Planen und Gestalten von Standplätzen für  Abfallbehälter unterstützen.

Mülltonnen-Standplätze planen und gestalten

  • Kostenplanung Tonnenstandplatz

    Um die Kosten für einen passenden Tonnenstandplatz möglichst gering zu halten, empfehlen wir Ihnen, mehrere Angebote einzuholen. Dabei können Sie die folgenden Kostenpunkte bei der Planung berücksichtigen:

    • Unterbau lösen, Planum herstellen, Tragschicht aus Schotter oder Sand anlegen (für … m²),
    • Beton-/Verbundpflaster in Schotterbett verlegen (… m²),
    • Randeinfassung mit Betonkastenstein und Entwässerungsschlitzen sicherstellen (… m),
    • Kletterpflanzen und Sträucher zur optischen Gestaltung,
    • Stellplatz mit Stahlgitter-Systemen einfassen,
    • Stahlgitter mit gewünschtem Material umrahmen (z. B Holz, Edelstahl).

    Tipp: Denken Sie in jedem Fall daran, die nachfolgend aufgeführten Vorgaben sowie die gesetzlichen Vorschriften der Abfallwirtschaftssatzung für die Anlage von Standplätzen zu beachten. So verhindern Sie, dass unnötige Kosten für spätere Änderungen auf Sie zukommen. Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne.

    Bitte rufen Sie uns einfach an: +49 681 905-7316.

     

  • Ermittlung des Behälterbedarfs

    Welche Tonne für welchen Müll und wie viele davon?
    Hier erhalten Sie einen Überblick über die vom ZKE angebotenen Abfall- und Wertstoffbehälter, ihre Maße und ihre Leerungshäufigkeit.

    Jeder Grundstückseigentümer in Saarbrücken ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Er hat umgekehrt einen Anspruch auf Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abfallentsorgung. Die anfallenden Abfälle muss er dem städtischen Entsorger ZKE (Zentraler Kommunaler Entsorgungsbetrieb) überlassen.

    Laut Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken ist pro Grundstück mindestens ein Restabfall- und ein Bioabfallgefäß anzuschaffen. Beim Restabfall wird dabei mindestens 10 Liter pro Person und pro Woche als Richtwert angenommen. Reicht das Volumen der bereitgestellten Abfallbehälter wiederholt nicht aus, so müssen Grundstückseigentümer die Aufstellung eines ausreichend dimensionierten Behältervolumens dulden.

    Für die Papiertonne und die Gelbe Tonne besteht in Saarbrücken kein Anschlusszwang. Bei mehreren Haushalten auf einem Grundstück wird das Gefäßvolumen nach den regelmäßig anfallenden Abfallmengen bemessen.

  • Der Transportservice für Abfallbehälter

    Der Transport-Service (TPS) der Landeshauptstadt Saarbrücken umfasst den Hin- und Rücktransport des Abfallbehälters von seinem jeweiligen Standort auf dem Grundstück zum Fahrbahnrand der nächsten anfahrbaren Straße durch Bedienstete des ZKE. Für diesen Transport-Service erhebt die Landeshauptstadt Saarbrücken eine Gebühr.

    Voraussetzungen hierfür sind:

    • Der TPS ist nur bei Rest- und Bioabfallgefäßen möglich,
    • bei Restabfallgefäßen mit einem Fassungsvermögen von 770 Liter und 1100 Liter immer und überall,
    • bei Restabfalltonnen mit einem Volumen bis zu 240 Liter (im Rahmen der regelmäßigen Entsorgung) nur in den Stadtteilen Alt-Saarbrücken, Burbach, Eschberg, Malstatt, St. Arnual und St. Johann. Hier ist der TSP für alle Grundstücke, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, vorgeschrieben.
  • Bauliche Vorschriften zur Anlage eines Abfallbehälter-Standplatzes

    Foto: ZKE

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    Legen Sie den Standplatz der Abfallbehälter in Abstimmung mit dem ZKE fest, um Zusatzkosten durch Nachrüstung unzulässiger Standplätze zu vermeiden. Nachfolgende Punkte sollten Sie beim Planen Ihres Abfallbehälter-Standplatzes unbedingt beachten:

    • Standplätze im Freien müssen mit einem festen Belag versehen sein (loses Verlegen von Platten oder Steinen genügt nicht).
    • Auf den Standplätzen darf sich kein Oberflächenwasser ansammeln.
    • Die Standfläche der Tonnen muss in gleicher Höhe mit dem Transportweg liegen.
    • Die Größe des Standplatzes oder Raumes für Abfallbehälter von bis zu 240 Liter muss so bemessen sein, dass auf jeden Abfallbehälter eine Mindestfläche von 1 Quadratmeter kommt und ein Gang von mindestens 1 Meter Breite verbleibt.
    • Die Standfläche für Abfallbehälter mit einem Volumen von 770 Liter oder 1100 Liter muss mindestens 1,5 Quadratmeterbetragen, der notwendige Gang muss mindestens 1,5 Meter breit sein. Standplätze für Behälter dieser Größe dürfen außerdem nicht mehr als 10 m von der Ladestelle des Müllfahrzeugs entfernt sein. Der Transportweg muss frei von Treppen, Schwellen oder Steigungen von mehr als 6 Prozent sowie ohne Hilfsmittel (z.B. Schlüssel) zugänglich sein. Der Ladestandort sollte möglichst ein Gefälle von 2 Prozent nicht überschreiten.
    • In Kellern dürfen Abfallbehälter nur dann aufgestellt werden, wenn andere Unterbringungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind und ein maschinell betriebener Aufzug eingebaut ist.
    • Als Standplatz für Abfallbehälter gelten auch Abfallschränke. Diese müssen auf einfache Weise und unfallsicher benutzt werden können.
    • Abstellräume und Durchgänge, durch die der Transportweg führt, müssen mindestens 2 Meter hoch sein.
    • Transportwege müssen eine geeignete, gleitsichere Befestigung aufweisen und stufenfrei sein.
    • Eingänge müssen so breit angelegt werden, dass sie die Maße der gewünschten Behälter um mindestens 10 Zentimeter überschreiten.
    Wichtig: Führt der Transport über Treppen, durch Hauseingänge oder Transportwege, die noch nicht den oben genannter Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken entsprechen, haftet die  Landeshauptstadt Saarbrücken dem Anschlusspflichtigen für hierdurch entstandene Beschädigungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Anschlusspflichtige kann zu entstehenden Mehrkosten veranlagt werden.
  • Weitere Hinweise

    Foto: eyetronic/fotolia

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    • Stellen Sie sicher, dass ein ungehinderter Zutritt zu den Standplätzen ab 6 Uhr gewährleistet ist.
    • Transportwege und Abstellräume müssen ausreichend beleuchtet sein und stets in verkehrssicherem Zustand gehalten werden. Schnee, Eis und Winterglätte sind zu beseitigen.
    • Mülltonnen dürfen nicht überfüllt werden.
    • Türen müssen geeignete Feststellvorrichtungen aufweisen.
    • Die Standplätze müssen stets sauber gehalten werden.

Anmeldung von Abfallbehältern

Zur An-, Um- und Abmeldung von Mülltonnen reicht eine schriftliche, formlose  Mitteilung an den ZKE, die vom Grundstückseigentümer unterschrieben sein muss. Diese können Sie uns gerne an folgende Nummer faxen: +49 681 905-7400  oder per Post an folgende Adresse schicken:

ZKE - Zentraler Kommunaler Entsorgungsbetrieb
Gaschhübel 1
66113 Saarbrücken

Noch einfacher ist es, den vorgefertigten Antrag auf Gefäßänderungen auszufüllen und uns unterschrieben zuzusenden. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier.

Noch einfacher ist es, den vorgefertigten Antrag auf Gefäßänderungen auszufüllen und uns unterschrieben zuzusenden. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier.

Beispiele zur Gestaltung von Mülltonnenstandplätzen