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Reinigungshäufigkeiten und Gebühren

Ob und wie oft Ihre Straße vom ZKE gereinigt wird, können Sie der Straßenreinigungsliste entnehmen. Je nach Reinigungsklasse sind dafür unterschiedlich hohe Gebühren fällig.
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Auszug aus der Straßenreinigungssatzung (§ 9)

(1) Entsprechend der Häufigkeit der Reinigungen werden die durch die Stadt zu reinigenden Straßen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen, auch Teile von ihnen, in folgende Reinigungsklassen eingeteilt:

 



Reinigungsklasse I a = Reinigung einmal in zwei Wochen

Reinigungsklasse I = Reinigung einmal wöchentlich

Reinigungsklasse II = Reinigung zweimal wöchentlich

Reinigungsklasse III = Reinigung dreimal wöchentlich

Reinigungsklasse V = Reinigung fünfmal wöchentlich

Reinigungsklasse S = laufende Reinigung

Reinigungsklasse F = laufende Reinigung von Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen und unselbständigen Gehwegen

Reinigungsklasse F 3 = dreimalige wöchentliche Reinigung der Fußgängerzone Saarbrücker Straße im Stadtteil Dudweiler

(2) Die Zugehörigkeit einer Straße bzw. einer öffentlichen Verkehrsfläche zu den entsprechenden Reinigungsklassen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist.

(3) Die Jahresgebühren für die einzelnen Reinigungsklassen bzw. für die Flächenreinigung in Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen und unselbständigen Gehwegen betragen:

a) für die Frontmeterreinigung

in der Reinigungsklasse I a = 1,99 €

in der Reinigungsklasse I = 3,98 €

in der Reinigungsklasse II = 7,97 €

in der Reinigungsklasse III = 11,95 €

in der Reinigungsklasse V = 19,91 €

in der Reinigungsklasse S = 75,68 €

b) für die Flächenreinigung

in der Reinigungsklasse F = 8,53 €

in der Reinigungsklasse F 3 = 1,35 €

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