Stilllegung von Kleineinleiter-Klärgruben
Kleineinleiter-Klärgruben halten Grobstoffe, den sogenannten Fäkalschlamm, aus dem häuslichen Abwasser bis zur Entleerung in der Grube zurück. Sie leiten aber die flüssigen Bestandteile des Abwassers in ein Gewässer oder zur Versickerung auf ein Grundstück. Diese Art der Abwasserableitung ist aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr zulässig. Der ZKE wird Betreiber solcher Klärgruben, wenn dies nicht schon geschehen ist, durch einen Bescheid auffordern, die Grube an einen in der Straße befindlichen Kanal anzuschließen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Klärgrube mit einer biologischen Reinigung ergänzt werden, so dass die Versickerung des ablaufenden Abwassers keine weitere Umweltschädigung nach sich ziehen kann.
Die übrigen beiden Klärgruben-Arten sind nicht von der Änderung betroffen
Klärgruben mit Anschluss an den öffentlichen Kanal oder geschlossene Klärgruben ohne Ablauf sind von den Änderungen nicht betroffen. Wenn sie in einem Gebiet liegen, das mittlerweile einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation erhalten hat, können Sie diese Klärgruben stillgelegen lassen, in der Fachsprache „kurzschließen". Die Genehmigung dazu müssen Sie vor dem Kurzschluss beim ZKE einzuholen. Einen Antrag auf Aufhebung Ihrer Kläranlage finden Sie rechts unter Download.
Nutzung als Regenwasser-Zisterne möglich
Für stillgelegte Klärgrube bietet sich oft eine Nutzung als Regenwasser-Zisterne an, in der das von den Dachflächen ablaufende Niederschlagswasser gesammelt und beispielsweise für die Gartenbewässerung verwendet werden kann. Dadurch können auch Gebühren gespart werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Niederschlagswasser-Gebühr sparen".
Bitte warten Sie auf jeden Fall den Genehmigungsbescheid des ZKE ab, bevor Sie Änderungen an Ihrer Grundstücksentwässerung vornehmen.
Wir beraten Sie gerne unter Tel. (0681) 905 -7273, -7275 oder -7271.
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Entwässerungs-Notdienst
Notdienst Klärgruben
Außerhalb der Dienstzeiten:
ZKE, Pförtner - 0681 905 71 25.
Firma Breyer - Tel. 06805 71 71.
Während der Dienstzeiten:
ZKE, Fr. Cartarius - 0681 905 72 72
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ZKE, Pförtner - 0681 905 71 25

