Kontrolle Ihrer Abwasserleitungen
Die Gesamtlänge der Entwässerungskanäle auf privaten Grundstücken in Saarbrücken beträgt ca. 1.000 km – dies ist in etwa so viel, wie es öffentliche Kanäle in den Straßen gibt. Natürlich müssen nicht nur die öffentlichen, sondern auch die Entwässerungskanäle auf Privatgrundstücken stets funktions- und betriebsbereit sein. Denn nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung des Abwassers und der Schutz unseres Grundwassers gewährleistet.
Pflicht zur Kontrolle der eigenen Entwässerungseinrichtungen
Grundstückseigentümer sind nach den Regeln der geltenden DIN 1986 – 3 und der aktuellen Abwassersatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken dazu verpflichtet, die Entwässerungsanlagen auf Ihrem Grundstück durch regelmäßige Kontrollen auf sichere Funktion und Mängelfreiheit zu prüfen. Ebenso müssen die Entwässerungs-einrichtungen durch ausreichende Instandhaltungsmaßnahmen in betriebssicherem Zustand gehalten werden. In der Regel kann man sich dazu an eine entsprechende Fachfirma wenden.
Die Kontrollpflicht durch den Grundstückseigentümer schließt alle baulichen Anlagen wie Ablaufstellen, Rückstauverschlüsse, Leitungen, Schächte, Abwasserhebeanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen für industrielles bzw. gewerbliches Abwasser und Kläranlagen auf privaten Grundstücken sowie die zugehörige Steuerungs- und Gerätetechnik und die Reststoffbeseitigung ein.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsintervalle entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Datei.
Für den Abwasserhausanschluss ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
Unter dem Abwasserhausanschluss versteht man die Anschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis zum Anschlusspunkt am öffentlichen Kanal. Die Details dieser Verantwortung sind in der Abwassersatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken, im Wasserhaushaltsgesetz, im Strafgesetzbuch sowie im Bodenschutzgesetz geregelt.
Unwissenheit befreit nicht von Verantwortung
Ein wichtiger Aspekt der Eigentümerverantwortung, ist die Tatsache, dass Unwissenheit über einen eventuell verursachten Schaden weder den öffentlichen Abwasserentsorger noch den privaten Anlagenbetreiber aus seiner Verantwortung entläßt. Weil die Teile der Grundstücks-Entwässerungsanlage zum großen Teil in der Erde liegen und sich Schäden durch bloße In-Augenschein-Nahme nur schwer erkennen lassen, empfiehlt der ZKE die Entwässerungsanlage in regelmäßigen Intervallen von einer geeigneten Fachfirma kontrollieren zu lassen.
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