Klärgruben
In der Landeshauptstadt Saarbrücken werden derzeit noch circa 6.000 Klärgruben für die Beseitigung meist häuslicher Abwässer genutzt. Gemäß der aktuell gültigen Abwassersatzung werden diese Klärgruben einmal im Jahr vom ZKE entleert.
Für die Entleerung entstehen dem Grundstückseigentümer keine zusätzlichen Kosten - sie ist in der Abwasserbeseitigungsgebühr enthalten.
Klärgruben mit Überlauf an den Kanal sind in Saarbrücken am häufigsten vertreten. Wenn sie korrekt funktionieren und regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr) durch den ZKE entleert werden, besteht momentan keine Notwendigkeit einer Entfernung. Der ZKE wird jedoch in den Folgejahren die Betreiber solcher Gruben aufzufordern, diese zu beseitigen. Sollten Sie schon jetzt die Entfernung Ihrer Klärgrube wünschen, können Sie den entsprechenden Antrag zur Klärgruben-Aufhebung auf dieser Seite herunterladen. Bitte reichen Sie dann das ausgefüllte Dokument beim ZKE zur Bearbeitung ein. Nach Prüfung wird Ihnen die Genehmigung zur Aufhebung der Klärgrube und zum Kurzschluss an den öffentlichen Kanal ausgesprochen. Einem Rückbau oder der Nutzung als Regenwasser-Reservoir steht dann nichts mehr im Wege.
Kleineinleiter-Klärgruben
Zur Erklärung: Es handelt sich dabei um Klärgruben, die die Grobstoffe zurückhalten. Der Überlauf, also die flüssigen Bestandteile des Abwassers, werden mit Genehmigung der Oberen Wasserbehörde ins Gelände oder ein angrenzendes Gewässer eingeleitet. Hierfür ist eine Kleineinleitergebühr zu entrichten. Die abgefahrenen Klärschlämme werden vom ZKE zusätzlich in Rechnung gestellt.
Achtung! Diese Art der Abwasserableitung wird aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr geduldet. Der ZKE wird Betreiber solcher Klärgruben, wenn dies nicht schon geschehen ist, durch einen Bescheid auffordern, die Grube an einen in der Straße befindlichen Kanal anzuschließen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Grube mit einer biologischen Reinigung ergänzt werden, so dass die Versickerung des ablaufenden Abwassers keine weitere Umweltschädigung nach sich ziehen kann. Das Infoblatt dazu können Sie rechst herunter laden.
Klärgruben ohne Ablauf (geschlossene Klärgruben)
Sie befinden sich meist in Wasserschutzgebieten. Auch hier ist mit dem Bezahlen der Abwasserbeseitigungsgebühr die Entsorgung des Grubeninhaltes abgegolten. Es gilt, dass bei korrektem Zustand (hinsichtlich des Fassungsvermögens, dem Vorhandensein eines Füllstandsanzeigers sowie der Dichtheit) und bei mindestens einmaliger Entleerung pro Jahr keine Beseitigung der Klärgrube notwendig ist.
Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Mitarbeiter, die Ihnen gerne und kompetent zur Seite stehen:
- Frau Cartarius - Terminvereinbarung zur Klärgrubenentleerung - Tel. 0681/ 905 -7272
- Herr Regneri - Genehmigung der Klärgrubenkurzschließung - Tel. 0681/ 905 -7277
Entwässerungs-Notdienst
Notdienst Klärgruben
Außerhalb der Dienstzeiten:
ZKE, Pförtner - 0681 905 71 25.
Bezirk Dudweiler:
Firma Jager - Tel. 06838 77 13.
Bezirke Halberg, Mitte, West:
Firma Breyer - Tel. 06805 71 71.
Während der Dienstzeiten:
ZKE, Fr. Cartarius - 0681 905 72 72
Notdienst Abfluss-Störung auf Ihrem Anwesen
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Notdienst Öffentliche Kanäle
ZKE, Pförtner - 0681 905 71 25











