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Gebühren und Beiträge

Gebührenverzeichis ab dem 01.01.2011
Beiträge

1. Schmutzwassergebühr 3,54 € / m³ Frisch- bzw. Brauchwasserverbrauch

2. Niederschlagswassergebühr 10,61 € / 10 m² bebaute und befestigte (= versiegelte) Fläche

3. Entsorgungsgebühr (Klärgrubenentleerung) 29,87 € / m³ Abfuhrmenge

4. Kleineinleitergebühr 32,21 € / Einwohner und Jahr

5. Erstantrag (Erstattung der Schmutzwassergebühr) mit Abnahme 75 € / pro Abnahme

6. Jährliche Bearbeitungsgebühr (Erstattung der Schmutzwassergebühr) 20 € / Abrechnungsjahr und Erstattungsantrag

7. Einleitgebühr (für Einleitung von Baugrubenwasser in den Regenwasserkanal) 0,86 € / m³

Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Gebührenerhebung sind in der Gemeindehaushaltsordnung, dem Kommunalenabgabengesetz (KAG) des Saarlandes sowie der Abwasser- und Abwassergebührensatzung des Landeshauptstadt Saarbrücken niedergelegt.

So definiert §4 Abs.2 KAG des Saarlandes die Benutzungsgebühr als Geldleistung, die für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (hier die öffentliche Kanalisation) erhoben wird. Benutzungsgebühren werden erhoben, um die voraussichtlichen Kosten einer Einrichtung ganz oder teilweise zu decken - hierbei soll das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht übersteigen. Die Landeshauptstadt Saarbrücken erhebt über den ZKE in diesem Zusammenhang getrennte Benutzungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser.

Außerdem werden in Saarbrücken Kanalbaubeiträge erhoben, sobald eine Kanalisation erstmalig anschlussbereit zur Verfügung gestellt wird. Das KAG des Saarlandes definiert in §8 Abs.2: 'Beiträge sind Geldleistungen, die zum Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der öffentlichen Einrichtungen von den Grundstückseigentümern erhoben werden, denen die öffentliche Einrichtung wirtschaftliche Vorteile bietet. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.'