Anschluss an den öffentlichen Kanal
Bevor ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Misch- bzw. Trennkanalisation angeschlossen werden kann, muss zuvor der Kanalanschluss im öffentlichen Verkehrsraum gebaut werden. Bitte richten Sie dazu eine formloses Schreiben mit der Bitte um Kanalanschluss an den ZKE.
Die Neuherstellung des Anschlusses an den öffentlichen Kanal wird - im Normalfall - durch den ZKE veranlasst. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie den Kanalanschluss zusammen mit Ihrer Grundstücks-Entwässerungsleitung von einer von Ihnen als Bauherr beauftragten Firma herstellen lassen möchten. Bitte geben Sie diesen Wunsch unter Angabe der gewünschten Firma in Ihrem Schreiben an. Wir prüfen daraufhin die Zuverlässigkeit des vorgeschlagenen Unternehmens und schließen mit Ihnen, dem Bauherrn, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit darin vereinbarten Rechten und Pflichten ab. Bitte beachten Sie dazu den nebenstehenden Vertragsentwurf, der Sie über diese Rechte und Pflichten genauer informiert.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Fragen zum Kanalanschluss weiter:
Frau Wöffler - 0681 / 905 -7377
Herr Heim - 0681 / 905 -7360
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