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Schadstoffentsorgung und Ökomobil

Wohin mit Opas Blattlaus-Tod, undefinierbaren Flüssigkeiten aus der Garage oder den Resten vom Holzschutzanstrich? Natürlich zum Ökomobil!
Ökomobil

Schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (max. 30 L oder 50 kg je Anlieferungstag) werden vom Ökomobil zwei mal jährlich entsorgt.

Dazu steht das Ökomobil in den meisten Stadtteilen zwischen 14 und 17 Uhr an den bekannten Standorten (siehe auch den Stadtplan ganz unten). Die Termine können Sie rechts ansehen und ausdrucken.

Zusätzlich  steht das Ökomobil in den beiden ZKE-Wertstoffzentren:
freitags im ZKE-Werstoffzentrum Am Holzbrunnen 4 von 9 -16:30 Uhr und
montags im ZKE-Wertstoffzentrum in der Wiesenstraße 11 von 9 - 16:45 Uhr.



Unsere Sortierhilfe hilft Ihnen zu entscheiden, welche Abfälle gesondert entsorgt werden müssen.

Auch Elektrogeräte enthalten Schadstoffe
und müssen deshalb gesondert entsorgt werden. Je nach Größe dieser Elektroaltgeräte, auch Elektroschrott genannt, gibt es unterschiedliche Entsorgungsmöglichkeiten:
Große Elektrogeräte (ab Staubsaugergröße) wie z.B. Kühlschränke oder Waschmaschinen nimmt die Sperrgutabfuhr gegen eine Transportgebühr von 5 Euro nach vorheriger Anmeldung (Tel. 0681 / 905 - 7311) mit. Sie können sie natürlich auch in den ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen und in der Wiesenstraße anliefern. Dies ist für Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.
Kleinere Elektrogeräte bis ca. Staubsaugergröße können Sie ebenfalls in den ZKE-Wertstoffzentren kostenfrei abgeben. 

ASBEST
Gesundheitsschädliche Asbestfasern finden sich noch heute z.B. in Isolier- und Dämmmaterial, Dacheindeckungen, Wandverkleidungen oder Blumenkästen, in Nachtspeicheröfen, alten Dichtungen und Isolatoren. Gelangen Asbestfasern in die Lunge, können sie schon bei geringer Belastung Lungenschädigungen auslösen und das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken erhöhen.
Ein Asbestverdacht besteht, wenn Platten, Pappen, Schnüren oder Putze vor 1990 verarbeitet wurden und eine hellgraue, graue oder graubraune Färbung aufweisen. Asbesthaltige Materialien sind zudem leicht brüchig und man kann an den Bruchstellen meist mit bloßem Auge abstehende Fasern oder Faserbüschel erkennen. Gesundheitsschädlich ist nur das Einatmen der Asbestfasern, die durch die Zusammensetzung des Materials, Abrieb oder Verwitterung freigesetzt werden können.

Umgang mit Asbest
Beim Umgang mit Asbest sind unbedingt die Bestimmungen der „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) 519: „Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ zu beachten. Gerade in Bezug auf die Staub-Minimierung gilt die TRGS 519 auch für private Arbeiten. Weiterhin ist dort auch geregelt, dass Firmen, die Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen, ihre Sachkunde nachweisen müssen. Sämtliche gewerblichen Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind den jeweiligen zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
Asbesthaltige Materialien dürfen nicht geworfen, geschnitten, geschliffen, gebrochen oder auf eine andere Weise beschädigt werden. Auch die Reinigung von verwitterten Asbestzementplatten sollte – wenn überhaupt – nur feucht und durch Fachbetriebe unter Einhaltung der geltenden Vorschriften (TRGS 519) erfolgen. Eine Reinigung mit dem Dampfstrahler ist untersagt!
Bei Verdacht auf unsachgemäße Entfernung asbesthaltigen Materials sollte unverzüglich die Polizei benachrichtigt werden.

Asbest-Entsorgung
Asbesthaltige Abfälle müssen beim Transport und der Entsorgung als solche gekennzeichnet sowie in spezielle Entsorgungssäcke für Asbest verpackt werden.
ASBEST-SÄCKE KÖNNEN SIE BEIM ZKE ERHALTEN, Telefon: 0681 / 905 -7000.

Bitte bedenken Sie bei der Befüllung, dass für den Umgang mit Asbest Schutzkleidung, insbesondere Atemschutz, dringend zu empfehlen ist und gerade hinsichtlich der Staubminimierung die Bestimmungen der TRGS 519 auch für private Arbeiten gelten. Wenn Sie diese Arbeiten nicht selbst ausführen wollen, können Sie dazu ein privates Fachunternehmen, wie z.B. einen Dachdeckerbetrieb, beauftragen. Lassen Sie sich dann unbedingt den Sachkunde-Nachweis des Betriebes zeigen.
Die gefüllten Asbest-Säcke sind an der Oberseite zu verschließen und müssen an einer LKW-befahrbaren Stelle bereitgestellt werden. Der Abtransport durch den ZKE erfolgt mit einem Kranwagen. Anschließend werden die Asbestabfälle inklusive Sack fachgerecht entsorgt.

Kosten der Entsorgung mit Asbest-Säcken
Asbest-Sack: 90x90x110 cm hoch 18 € pro Stk.
Asbest-Sack für Wellplatten: 260 lang x 125 breit x 30 cm hoch  25 € pro Stk.
Abtransport u. Nachweiskosten: 90 €

pro Anfahrt
+ MwSt.

Entsorgung: 12 € pro 100 Kg
+ MwSt.

Die Standplätze des Ökomobils finden Sie im Stadtplan, unten.
Einfach im Suchfeld unter dem Plan die gewünschte Straße eingeben und auf "Suchen" klicken. Mit dem Schieberegler links im Stadplan können Sie die gewünschte Vergrößerung wählen. Ein Klick auf das Enstorgungssymbol öffnet eine Infobox mit Informationen.




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